Verpackungsgesetz

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) hat zum 01. Januar 2019 die zuvor gültige deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst und wurde 2021 novelliert. Das nun gültige VerpackG2 ist seit 03. Juli 2021 in der Bundesrepublik gültig.

Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Recycling-Quoten von Verpackungsmaterialien weiter zu erhöhen und den immer mehr anfallenden Verpackungsmüll zu reduzieren.

Wen betrifft das Verpackungsgesetz?

Das VerpackG betrifft alle gewerblichen Hersteller, Händler und Importeure innerhalb Deutschlands, die mit Ware befüllte Verpackungen erstmalig in Verkehr bringen.

Das VerpackG sieht vor, dass diese gewerblichen Hersteller, Händler und Importeure für die in Umlauf gebrachten Verpackungen bezahlen. Dies geschieht in Form einer kostenpflichtigen Lizenzsierung (Beteiligung) bei einem dualen System und der Registrierung bei der Kontrollinstanz Zentrale Stelle der Verpackungsregister. Mit dem geleisteten Lizenzentgelt sollen wiederum die Rücknahme und die Verwertung der Verpackungen durch die Unternehmen des dualen Systems finanziert werden.

Wir, die Trociewicz Verpackungen e.K., arbeiten mit unserem Partner Noventiz Dual GmbH zusammen und sind unter der Nummer DE500 3726 1301 24-V registriert.

Wir bieten unseren Kunden den Service an, die Lizenzentgelte zu berechnen und abzuführen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für weitere rechtliche Informationen, Auskünfte und speziellen Ausnahmen kann im Verpackungsgesetz nachgeschlagen werden.